Tätigkeitsabschlüsse nach EnWG
Nach § 10 Abs. 3 EnWG sind für jedes Geschäftsjahr GuV und Bilanz getrennt für die einzelnen Tätigkeiten zu erstellen. Mit unserem branchenspezifischen Fachwissen unterstützen wir Sie vor Ort bei deren Erstellung. Dabei lassen wir die Erfahrungen aus den vergangenen Anhörungsverfahren einfließen und zeigen die Auswirkungen auf die Netzentgelte. Im Rahmen der Teilabschlüsse stehen wir angefangen von Detailfragen (z. B. zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung) bis hin zur Erstellung der kompletten Abschlüsse zur Verfügung.aktuelle Informationen